HQ Capital (Deutschland) GmbH

Wenn Sie die Offenlegungs-Erklärung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) zum Auda Deep Impact Fund erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an clientservice@hqcapital.com.

Erklärung gemäß Artikel 3 Abs. 2, Artikel 4 Abs. 5 (b) und Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO).

HQ Capital (Deutschland) GmbH („HQ Capital DE“) ist Teil der HQ Capital Gruppe und ein Finanzdienstleistungsinstitut, das unter anderem Anlageberatungsdienstleistungen nach dem deutschen Kreditwesengesetz erbringt. Die Anlageberatung wird dabei im Rahmen von Private Equity Vehikeln und Beratungsmandaten für Institutionelle Anleger erbracht. In diesem Sinne beinhaltet die nachfolgende Erklärung Offenlegungspflichten gemäß Artikel 3 Abs. 2, Artikel 4 Abs. 5 (b) und Artikel 5 der OffenlegungsVO. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Erklärungen nicht nur für HQ Capital DE, sondern auch für die HQ Capital Gruppe anwendbar sind (im Folgenden zusammen mit HQ Capital DE als „HQ Capital“ bezeichnet).


Transparenzerklärung in Bezug auf die Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 Abs. 2 der OffenlegungsVO:

Bei der Anlageberatung berücksichtigt HQ Capital Nachhaltigkeitsrisiken und die möglichen Auswirkungen solcher Risiken auf die zu erwartende Rendite einer Anlage. Ein „Nachhaltigkeitsrisiko“ ist ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung („ESG“), dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert des jeweiligen Investments haben kann.

HQ Capital berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren während des gesamten Anlageprozesses, angefangen mit der anfänglichen Sorgfaltsprüfung über die Überwachung einer Anlage bis hin zum Zeitpunkt des Ausstiegs, soweit dies für das jeweilige Mandat zutreffend ist. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken wird von dem jeweils verantwortlichen Investment Team mit der Unterstützung des HQ Capital ESG Teams vorgenommen. Dem ESG Team gehören erfahrene Mitglieder der Investment und Compliance Teams und auch Mitarbeiter aus dem gesamten Unternehmen von HQ Capital an.

Sofern und soweit HQ Capital Anlageberatungsdienstleistungen für Dachfonds erbringt, wird die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken seitens HQ Capital im Allgemeinen auf die Bewertung der angemessenen Integration von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des jeweiligen Zielfondsmanagers (der „Zielfondsmanager“) des jeweiligen Zielfonds (ein „Zielfonds“) beschränkt und beinhaltet nicht die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Ebene des jeweiligen Portfoliounternehmens bzw. der jeweiligen Unternehmensbeteiligung, da HQ Capital als Anlageberater eines Dachfonds hier regelmäßig nur begrenzt Einfluss nehmen kann.

Vor Abschluss des Investments

Nachhaltigkeitsrisiken eines Investments in einen Zielfonds werden im Rahmen eines HQ Capital eigenen Prüf- bzw. Due Diligence-Verfahrens unter Verwendung detaillierter Fragebögen sowie einer spezifischen Bewertung des potenziellen Zielfondsmanagers anhand eines hierfür eigens entwickelten ESG-Ranking Systems überprüft.

HQ Capital hat zu diesem Zweck einen eigenen ESG-Fragebogen entwickelt, der bei der Bewertung des ESG-Ansatzes bzw. der Prüfung der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozess des jeweiligen Zielfondsmanagers als Leitfaden dient. Auf der Grundlage der Ergebnisse des ESG-Fragebogens sowie weiterer zusätzlicher Informationen aus Diskussionen mit den jeweiligen Zielfondsmanagern wendet HQ Capital anschließend ein eigens hierfür entwickeltes ESG-Ranking System an, welches sowohl positive als auch negative Bewertungskriterien beinhaltet und (i) das Vorhandensein bzw. die Umsetzung etwaiger ESG-Leit- oder Richtlinien, (ii) die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozess des jeweiligen Zielfondsmanagers sowie (iii) die Prüfung der Einhaltung ESG-bezogener Leistungsindikatoren bzw. „key performance indicators“ („KPIs“) nach erfolgtem Investment berücksichtigt.

Die Ergebnisse der vorgenannten Bewertung, sowie insbesondere das jeweilige ESG-Ranking des Zielfondsmanagers, sind wesentlicher Bestandteil des Investmentvorschlages von HQ Capital, der dem HQ Capital Investment Committee zur Genehmigung vorgelegt wird.

HQ Capital Negativkatalog

Vor der Abgabe einer Anlageempfehlung überprüft HQ Capital die Zielfondsmanager anhand eines Negativkatalogs, in dem die Branchen, in welche HQ Capital nicht investiert, und Geschäftspraktiken, die nicht von HQ Capital unterstützt werden dürfen, aufgeführt sind. Falls ein Zielfondsmanager oder die von dem jeweiligen Zielfonds getätigten Investments in Portfoliounternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen in einem der im Folgenden genannten Branchen oder Länder aktiv sind oder sonst wie an einer der nachstehend aufgeführten Geschäftspraktiken teilhaben, wird HQ Capital entweder (i) empfehlen, dass keine Anlage in diesen Zielfonds getätigt werden soll, oder (ii) sofern und soweit möglich, von dem jeweiligen Zielfondsmanager fordern, eine solche Anlage in Bezug auf einen Zielfonds, in den ein von HQ Capital beratener alternativer Investmentfonds investiert, zu unterlassen.
Zu den ausgeschlossenen Branchen bzw. Ländern und Geschäftspraktiken gehören insbesondere:
• Waffen
• Pornographie und damit in Verbindung stehende Geschäfte
• Ausbeutung von Kinderarbeit
• Menschenrechtsverletzungen
• Unterstützung wiederholter / systematischer Korruption
• Spekulation mit Lebensmitteln bzw. den dafür zu Grunde liegende Rohstoffen
• Unterstützung von Unternehmen in Ländern, die mit Terrorismus bzw. der Finanzierung von Terrorismus in Verbindung gebracht werden

HQ Capital ESG-Ranking System

Bei Anwendung des HQ Capital ESG-Ranking Systems wird einem Zielfondsmanager ein Ranking zwischen (0) und (5) zugeteilt. Ein Zielfondsmanager muss ein Mindestranking von (1) erreichen, um von HQ Capital weiter berücksichtigt zu werden. Eine Zusammenfassung der HQ Capital ESG-Risikoanalyse und des ESG-Rankings sind in der schriftlichen Anlageempfehlung, die dem HQ Capital Investment Committee zur Genehmigung vorgelegt wird, enthalten. Das zugeteilte Ranking wird in die HQ Capital Datenbank aufgenommen und unterliegt einer jährlichen Überprüfung, um etwaige wesentliche Änderungen während eines Berichtsjahres zu identifizieren. Weitere Informationen zum HQ Capital ESG-Bewertungsrahmen finden Sie im HQ Capital Sustainability Report, welcher hier zugänglich ist.

Nach Abschluss des Investments

HQ Capital überprüft fortlaufend das Vorliegen etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken nach Abschluss des Investments in einen Zielfonds. Insbesondere führt HQ Capital halbjährliche Portfolioüberprüfungen durch, die aus ausführlichen Gesprächen mit den jeweiligen Zielfondsmanager zum Stand des Portfolios bestehen, und in denen ebenfalls die jeweils anwendbaren ESG-Leit- oder Richtlinien sowie der Fortschritt im Hinblick auf die Einhaltung und Umsetzung vorbenannter ESG-Leit- oder Richtlinien besprochen werden. Gegebenenfalls wird HQ Capital den jeweiligen Zielfondsmanager dabei unterstützen, Änderungen oder Verbesserungen seiner jeweiligen ESG-bezogener Verfahren umzusetzen.

Wie bereits oben erwähnt, wird das ESG-Ranking eines jeweiligen Zielfondsmanagers einer jährlichen Prüfung unterzogen.

Eskalationsverfahren

Etwaige, während des Prüfungs- bzw. Due-Diligence- und Screeningverfahrens sowie bei Prüfungen nach erfolgtem Investment auftretende Bedenken oder Problemstellungen im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in dem jeweiligen Entscheidungsprozess werden von dem Deal Team an das ESG Team mit der Bitte um Lösung weitergeleitet, welches diese bei Bedarf wiederum an das HQ Capital Investment Committee weiter eskaliert.


Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung gemäß Artikel 4 Abs. 5 (b) der OffenlegungsVO:

HQ Capital hat vor einem Jahrzehnt damit begonnen, ESG-Kriterien einschließlich Nachhaltigkeitsfaktoren in seinen globalen Investmentprozess sowie in seine Anlageberatungstätigkeit miteinzubeziehen, nachdem es bereits 2011 ein frühzeitiger Unterzeichner und Unterstützer der UN Principles for Responsible Investment („PRI“) geworden ist. HQ Capital ist davon überzeugt, dass Zielfondsmanager die langfristige risikoadjustierte Wertentwicklung von Anlagen verbessern können, indem ein tiefes Verständnis für ESG-Standards entwickelt wird und diese in den jeweiligen Wertschöpfungsprozess integriert werden. Die Zusammenarbeit mit Zielfondsmanagern zur Förderung bewährter ESG-Verfahren einschließlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sieht HQ Capital daher als Triebfeder seines Investmentprozesses bzw. seiner Anlageberatungstätigkeit an. Somit werden Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl im Rahmen des anfänglichen Auswahlprozesses von HQ Capital als auch im Rahmen laufender Beziehungen mit Zielfondsmanagern berücksichtigt. „Nachhaltigkeitsfaktoren“ bezeichnen in diesem Sinne, so wie in der OffenlegungsVO niedergelegt, Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im HQ Capital Sustainability Report.

Da HQ Capital als Dachfondmanager auf Daten von Dritten angewiesen ist und aktuell noch nicht alle Unternehmen verpflichtet sind, über entsprechende Nachhaltigkeitsfaktoren zu berichten bzw. eine nicht finanzielle Berichterstattung zu diesen Themen abzugeben, liegen keine ausreichenden Daten zur umfassenden Feststellung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen vor. Die Datenverfügbarkeit wird regelmäßig beobachtet, um zu prüfen, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung berücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund, Art und Umfang der gegenwärtigen Geschäftstätigkeit von HQ Capital, der Art der Investments, zu denen HQ Capital berät sowie der Ressourcen, die erforderlich wären, um in angemessener Weise die nachteiligen Auswirkungen von Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu bewerten und darüber zu berichten, hat HQ Capital gegenwärtig im Einklang mit Artikel 4 Absatz 5 (b) der OffenlegungsVO beschlossen, dass es die Auswirkungen seiner Anlageberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorerst nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen zu Regeln des verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns und internationalen Standards

HQ Capital ist seit 2011 Unterzeichner der PRI und unterstützt die Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, des Global Compact der Vereinten Nationen, die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures und die Organisation Level 20 (zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen Vielfalt in Private Equity in Europa).


Transparenzerklärung der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 5 der OffenlegungsVO:

Mitarbeiter von HQ Capital sind gehalten, Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang mit der oben stehenden „Transparenzerklärung in Bezug auf die Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 Abs. 2 der OffenlegungsVO“ von HQ Capital in ihre jeweilige Tätigkeit im Rahmen der Anlageberatung einzubeziehen. Soweit diese für die Ausübung ihrer Funktion relevant sind, wird ihre Einhaltung bei der Festlegung der festen und variablen Vergütung dieser Mitarbeiter berücksichtigt.





Zuletzt aktualisiert: Dezember 2023 (Anpassung von Abschnitt „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung gemäß Artikel 4 Abs. 5 (b) der OffenlegungsVO“ aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2022/1288. Diese ergänzt Verordnung (EU) 2019/2088 und schafft Klarheit im Hinblick auf technische Regulierungsstandards, in denen die Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung der Informationen in Bezug auf die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren festgelegt werden.)